Recht

Mann und Frau gelten als gleichgestellt. Sie haben alle gemeinsamen Rechte und Pflichten (auch Militärdienst). Volljährigkeit ist ab 21 Jahren gegeben. Als Rechtlos (bzw. mit eingeschränkten Rechten) gelten Verbrecher (denen man zur Wiedererkennung beide Ohrläppchen schlitzt) und Unmündige (Kinder, geistig Behinderte). Sklaverei oder ähnliches gibt es nicht. Jeder Bürger des Reiches ist frei. Allerdings auch frei zu verhungern. Es gibt eine Art "Grundgesetz", "Manetherenspiegel" genannt, das die Rechte der einzelnen Bürger weitestgehend schützt. Nach diesem Gesetz müssen sich alle Bewohner des Reiches richten, auch der Adel und der Klerus. Allerdings haben diese Stände auch einige Privilegien, die sie genießen dürfen. Die Legislative liegt alleine in der Hand der herzoglichen Familie, die die Gesetze auch erläßt. (Siehe auch 3.2 Regierung und Verwaltung)


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