Recht
Mann und Frau gelten als gleichgestellt.
Sie haben alle gemeinsamen Rechte und Pflichten (auch Militärdienst).
Volljährigkeit ist ab 21 Jahren gegeben. Als Rechtlos (bzw. mit eingeschränkten
Rechten) gelten Verbrecher (denen man zur Wiedererkennung beide Ohrläppchen
schlitzt) und Unmündige (Kinder, geistig Behinderte). Sklaverei oder
ähnliches gibt es nicht. Jeder Bürger des Reiches ist frei. Allerdings
auch frei zu verhungern. Es gibt eine Art "Grundgesetz", "Manetherenspiegel"
genannt, das die Rechte der einzelnen Bürger weitestgehend schützt.
Nach diesem Gesetz müssen sich alle Bewohner des Reiches richten, auch
der Adel und der Klerus. Allerdings haben diese Stände auch einige Privilegien,
die sie genießen dürfen. Die Legislative liegt alleine in der Hand
der herzoglichen Familie, die die Gesetze auch erläßt. (Siehe auch 3.2 Regierung und Verwaltung)